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   BGH, 14.04.1982 - 2 StR 24/82   

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BGH, 14.04.1982 - 2 StR 24/82 (https://dejure.org/1982,14655)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1982 - 2 StR 24/82 (https://dejure.org/1982,14655)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82 (https://dejure.org/1982,14655)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.04.1982 - 2 StR 24/82
    Zwar ist die Überzeugungsbildung des Tatrichters für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend, selbst dann, wenn seine Schlußfolgerungen nicht zwingend, sondern nur möglich sind (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 14.04.1982 - 2 StR 24/82
    Für den Fall, daß sich in der neuen Hauptverhandlung die Frage des Strafklageverbrauchs stellen sollte, weist der Senat vorsorglich auf BGHSt 15, 268, 270, 271 hin.
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Um dem Revisionsgericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NStZ 1981, 33 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82).
  • BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86

    Wolfgang Otto

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 2 StR 318/82; Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86) und wird auch im Schrifttum anerkannt (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 261 Rdn. 2; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 45; Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 300, 645).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 459/86

    Gebundenheit eines Revisionsgerichts an die Schlussfolgerungen eines Tatrichters

    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen unzutreffend sind oder nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sie sich in Wirklichkeit als bloße Vermutungen erweisen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82).
  • BGH, 04.03.1987 - 2 StR 659/86

    Revisionsentscheidung durch Beschluss in Betäubungsmittelsachen - Verurteilung

    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen unzutreffend sind oder nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sie sich in Wirklichkeit als bloße Vermutungen erweisen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82 -).
  • BGH, 07.08.1985 - 3 StR 302/85

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen unzutreffend sind oder nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sie sich in Wirklichkeit als bloße Vermutungen erweisen (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1982 - 2 StR 318/82 - und vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82).
  • BGH, 08.12.1983 - 4 StR 707/83

    Mord, gefährliche Körperverletzung sowie vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr -

    Die Urteilsgründe müssen insgesamt erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht jeweils gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NStZ 1982, 478; 1981, 33; BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82).
  • BGH, 11.06.1982 - 2 StR 318/82

    Bindung eines Revisionsgerichts an Schlußfolgerungen des Tatrichters

    Das gilt aber nicht, wenn die Grundlagen für diese Schlußfolgerungen unzutreffend sind oder nur in einer so losen Beziehung zur Tat stehen, daß sie sich in Wirklichkeit als bloße Vermutungen erweisen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82).
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